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Kanzleibrief Covid-19 Vergaberecht

COVID-19 Corona Pandemie: Modifizierte Anwendung des Vergaberechts gemäß Rundschreiben BMWi vom 19.03.2020 und BMI vom 27.03.2020 wie folgt:

  • Oberschwelliges und unterschwelliges Vergaberecht bleiben anwendbar.
  • Unkomplizierte Expressbeschaffungen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie sind als Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb form- und fristlos, ggf. auch als Direktvergabe, möglich.
  • Auftragsänderungen und -erweiterungen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie werden empfohlen und sind leicht zu begründen.

Bei krisenbezogenen Beschaffungen stehen damit das Beschaffungsmarketing, die einvernehmliche Beschreibung der Liefer- und Dienstleistungen, die rechtssichere Gestaltung der Vertragsverhältnisse und somit die Vorbereitung der qualitätsgerechten, kurzfristigen Leistungserbringungen im Vordergrund. Das Wettbewerbsgebot tritt insoweit zurück.

Dazu im Einzelnen:

1.1 Anwendung des Vergaberechts
MG
Grünhagen
Matthias
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Matthias Grünhagen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht.