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Auftraggeber darf sich bei der Eignungsprognose auf nur eine negative Erfahrung einer einzigen Baumaßnahme berufen, Einsatz nicht angemeldeter Nachunternehmer stellt Vertragspflichtverletzung dar. (Anm. GRÜNHAGEN)

LG Bremen, Urteil vom 04.05.2016 - 1 O 610/14
2.5 Form, Prüfung, Wertung