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Telefonat des Auftraggebers mit einem Bieter und eventuell fehlende Dokumentation kann grundsätzlich zur Diskriminierung anderer Wettbewerbsteilnehmer führen. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2016 - 1 Verg 1/16
2.2 Vorbereitung und Vergabeunterlagen