zurück

Die Bewertung von Teststellungen mit Schulnotensystem ist zulässig, wenn der zugrundeliegende Bewertungsmaßstab erkennbar ist. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
2.5 Form, Prüfung, Wertung