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Vergleichsvereinbarungen, die wechselseitige Zugeständnisse beinhalten und aus einer Störung des Vertragsverhältnisses entstanden sind, dürfen nur anhand der vergaberechtlichen Vorschriften zu Auftragsänderungen abgeschlossen werden. (Anm. GRÜNHAGEN)

EuGH, Urteil vom 07.09.2016 - Rs. C-549/14
3.2 Auftragsänderung