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Die Wesentlichkeit einer fehlenden Preisangabe ist gem. Leistungsgegenstand, Bedeutung, wertmäßigen Anteils sowie Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17
2.5 Form, Prüfung, Wertung