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Miteinander verbundene Unternehmen müssen bei Beteiligung in demselben Verfahren ggf. die Verbindungen gegenüber dem öAG offen legen. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 22.11.2017 – Rs. C-531/16
2.4 Eignung