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Intransparente Auswahlkriterien sind rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist rügen. Nur schwerwiegende Fehler werden von Amts wegen berücksichtigt. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

OLG München, Beschluss vom 10.08.2017 - Verg 3/17
1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz