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Angebotsausschluss wegen Änderung oder Ergänzung der Vergabeunterlagen setzt eindeutige Leistungsbeschreibung voraus, nicht gegeben bei interpretierbaren, missverständlichen oder mehrdeutigen Vergabeunterlagen. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2016 - 15 Verg 1/16
2.5 Form, Prüfung, Wertung