Angebotsausschluss wegen Änderung oder Ergänzung der Vergabeunterlagen setzt eindeutige Leistungsbeschreibung voraus, nicht gegeben bei interpretierbaren, missverständlichen oder mehrdeutigen Vergabeunterlagen. (Anm. GRÜNHAGEN)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2016 - 15 Verg 1/16