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Ausschlussverpflichtungen wegen Nichterfüllung gestellter Anforderungen im Verhandlungsverfahren differenziert anwenden. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.08.2016 - 54 Verg 8/16
2.5 Form, Prüfung, Wertung