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Ausschluss unangemessen niedriger Angebote notwendig, wenn der Bieter keine nachvollziehbaren Gründe darlegt. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
2.5 Form, Prüfung, Wertung